AGBs WDR2 Autokino

 

AGB

Allgemeinen Geschäftsbedingungen der WDR mediagroup GmbH

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese AGB der WDR mediagroup GmbH (WDRmg) – deren Geltung der Kunde mit dem Kauf der Tickets anerkennt - gelten für den Erwerb von Tickets für Veranstaltungen, bei denen die WDRmg Veranstalterin ist.

 

(2) Zwischen der WDRmg und dem Kunden kommt in Bezug auf die Veranstaltung ein Vertrag über die Durchführung der Veranstaltung sowie ein Vertrag über den Verkauf von Veranstaltungstickets zustande.

 

(3) Für Veranstaltungen, bei denen der Ticketverkauf über einen Vertriebspartner abgewickelt wird, sind die AGB und Datenschutzbestimmungen des Vertriebspartners für den Kauf der Tickets maßgeblich.

 

§ 2 Absage und Verlegung von Veranstaltungen

(1) Eine Rückgabe oder Umtausch vertragsgemäßer Tickets ist - soweit nicht eine der nachfolgenden Ausnahmen vorliegt - ausgeschlossen.

 

(2) Im Falle einer Absage der Veranstaltung können die Tickets innerhalb von 30 Tagen nach dem ursprünglich vorgesehenen Veranstaltungstermin an die WDR mediagroup GmbH, Programm-Marketing, Ludwigstraße 11, 50667 Köln zurückgesandt werden. Der im Ticketshop angegebene Gesamtpreis für die Tickets wird dann von der WDRmg erstattet.

 

(3) Wird die Veranstaltung verschoben, so behalten die Tickets für den Ersatztermin ihre Gültigkeit. Es obliegt insoweit dem Kunden, sich vor der Anreise zu der Veranstaltung darüber zu informieren, ob diese wie geplant stattfindet.

 

(4) Sollte der Kunde den Ersatztermin nicht wahrnehmen können, so kann der Kunde die Tickets an die WDRmg (vgl. § 2 Abs. 2) zurücksenden. Dem Kunden wird der im Ticketshop angegebene Gesamtpreis für die Tickets von der WDRmg zurückerstattet, sofern die Tickets spätestens drei (3) Werktage vor dem Ersatztermin bei ihr eingegangen sind.

 

§ 3 Haftung

(1) Eine Haftung der WDRmg – gleich aus welchem Rechtsgrund - tritt nur ein, wenn der Schaden, durch schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht in einer das Erreichen des Vertragszwecks gefährdenden Weise verursacht worden ist oder auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der WDRmg bzw. deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist.

 

(2) Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

 

§ 4 Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde ist verpflichtet, die bei der Veranstaltung jeweils gültige Hausordnung zu beachten.

 

(2) Der Kunde ist damit einverstanden, in der Produktion als Zuschauer mitzuwirken und erkennt insoweit das Weisungsrecht des Westdeutschen Rundfunks (WDR) bzw. der WDRmg an. Eventuelle Sichtbehinderungen werden akzeptiert.

§ 5 Gewerbsmäßiger Weiterverkauf von Tickets

(1) Der gewerbsmäßige Weiterverkauf von Tickets ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der WDRmg zulässig.

 

(2) Die WDRmg kann die Abgabe von Tickets an Personen verweigern, die ohne vorherige schriftliche Zustimmung gewerbsmäßig mit Tickets handeln oder Dritten, die ihrerseits gewerbsmäßig mit Tickets handeln, Tickets zugänglich machen.

 

(3) Der Weiterverkauf von Tickets ohne Gewinnerzielungsabsicht bleibt von dieser Regelung unberührt.

 

§ 6 Zutrittsberechtigungen

(1) Säuglingen und Kleinkindern unter 8 Jahren ist der Zutritt zum Veranstaltungsgelände nicht gestattet. Kinder zwischen 8 und 15 Jahren dürfen die Konzerte nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person besuchen.

 

(2) Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren dürfen sich nach 24:00 Uhr nur mit schriftlicher Erlaubnis ihrer Personensorgeberechtigten („Feierzettel“) auf dem Veranstaltungsgelände aufhalten. Die Erlaubnis muss während der gesamten Dauer des Events vom Jugendlichen mitgeführt werden und bei eventuellen Kontrollen vorgezeigt werden. Mit der schriftlichen Erlaubnis ist eine Kopie des Personalausweises des Personensorgeberechtigten vorzulegen. Personensorgeberechtigt sind i.d.R. die Eltern, nicht hingegen erziehungsbeauftragte Personen (z.B. älterer Freund).

 

(3) Die vorgenannten Regeln gelten ausschließlich für Konzerte und nicht für etwaige Tanzveranstaltungen im Bereich des Veranstaltungsgeländes. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes (JuSchG).

 

§ 7 Sicherheitskontrollen

(1) Bei Einlass auf das Veranstaltungsgelände findet aus Gründen der Sicherheit und Ordnung sowie der Müllvermeidung eine Sicherheitskontrolle mit Körperkontrolle (Bodycheck) durch den Ordnungsdienst statt.

 

(2) Beim Betreten des Geländes wird ebenso das mitgeführte Gepäck einer Sicherheitskontrolle unterzogen.

 

(3) Der Veranstalter ist berechtigt, den Zutritt zu der Veranstaltung zu verweigern, sofern der Besucher nicht erlaubte Gegenstände bei sich führt.

 

§ 8 Anordnungen der Ordnungskräfte

Den Anordnungen der Ordnungskräfte ist jederzeit Folge zu leisten.

§ 9 Bild- und Tonaufzeichnungen auf dem Veranstaltungsgelände

(1) Auf dem Veranstaltungsgelände sind nur Kleinbildkameras und Handys mit Kamerafunktion zugelassen.

 

(2) Nicht erlaubt ist die Mitnahme von Spiegelreflexkameras, Kameras mit Zoomobjektiven oder mit Videofunktion jeglicher Art. Videokameras und Audio-Aufzeichnungsgeräte aller Art, wie Tonbandgeräte, MP3-Rekorder und Diktiergeräte, sind ebenfalls untersagt.

 

(3) Der Veranstalter kann dem Gast den Eintritt zum Veranstaltungsgelände verweigern, sofern der Gast nicht bereit ist, die Geräte am Eingang abzugeben. Eine Verpflichtung des Veranstalters zur Verwahrung der Gegenstände besteht nicht.

 

§ 10 Verwertung von Ton- und Bildaufnahmen

Der Besucher willigt unwiderruflich in die unentgeltliche Verwendung seines Bildnisses und seiner Stimme für Fotografien, Live-Übertragungen, Sendungen und/oder Aufzeichnungen von Bild und/oder Tonaufnahmen, die vom Veranstalter, dessen Beauftragten oder sonstigen Dritten im Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellt werden, sowie deren anschließende Verwertung in allen gegenwärtigen und zukünftigen Medien (wie insbesondere in Form von Ton- und Bildtonträgern sowie der digitalen Verbreitung, bspw. über das Internet) ein.

§ 11 Ausschluss von Gästen

(1) Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere dann, wenn ein Gast auf dem Veranstaltungsgelände Straftaten (z.B. Körperverletzung, Diebstahl, Drogenhandel) begeht oder Feuerwerkskörper abbrennt, ist der Veranstalter berechtigt, den Gast von der Veranstaltung auszuschließen.

 

(2) Als wichtiger Grund gilt ebenso das Mitführen von verbotenen Gegenständen im Sinne von Ziffer 5, ein offensichtlich stark alkoholisierter Zustand des Besuchers, wenn der Besucher offensichtlich unter Drogeneinfluss steht oder eine offensichtlich homophobe, sexistische, rassistische oder menschenverachtende Einstellung hat.

 

(3) Bei Verletzung des Jugendschutzes wird der Einlass ebenso verweigert.

 

(4) Macht der Veranstalter von seinem Ausschlussrecht Gebrauch, so verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit. Ein Anspruch auf erneuten Einlass oder auf Rückerstattung des Kaufpreises ist ausgeschlossen.

 

(5) VERBOTENE GEGENSTÄNDE:

 

- Drogen und Rauschmittel

- Laserpointer, Drohnen, Vuvuzelas, Megaphone

- Taschen, Rucksäcke und nicht-transparente Turnbeutel aller Art

- Getränke und Flüssigkeiten aller Art

- Schuss-, Hieb-, Stich- und sonstige Waffen aller Art

- Feuerwerkskörper, Wunderkerzen, Sternwerfer und sonstige pyrotechnische Gegenstände aller Art (u.a. Bengalische Feuer)

- Aufzeichnungsgeräte: professionelles Ton-, Foto- und Videoequipment

- Tiere aller Art

- Sperrige Gegenstände wie Selfie Sticks, Regenschirme, Klappstühle, Klapphocker

§ 12 Vandalismus

Mutwillige Beschädigungen jeglicher Gegenstände und Einrichtungen sind untersagt und werden als Vandalismus verfolgt.

§ 13 Verbot des Betretens bestimmter Flächen

Das Betreten und Besteigen von Wallanlagen, Erklettern von Zäunen, Lichtmasten, Gebäuden, Stromkästen, Sanitärstationen, Mobiltoiletten und anderen Infrastruktureinrichtungen auf dem gesamten Veranstaltungsgelände ist verboten.

§ 14 Aufenthalt ohne Berechtigung auf dem Veranstaltungsgelände

Personen die sich ohne eine Berechtigung auf dem eingefriedeten Veranstaltungsgelände aufhalten, werden wegen Leistungserschleichung (§ 265a StGB) und Hausfriedensbruch (§ 123 StGB) angezeigt.

§ 15 Gebot der Rücksichtnahme

Es ist Rücksichtnahme gegenüber den anderen Veranstaltungsbesuchern zu üben.

§ 16 Ausschluss von der Veranstaltung

(1) Die Nichtbefolgung der AGB kann zu einem vollständigen Ausschluss von der Veranstaltung führen.

 

(2) Mit einem Ausschluss von der Veranstaltung verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit.

 

(3) Ein Anspruch auf erneuten Einlass oder auf Rückerstattung des Kaufpreises ist ausgeschlossen.

 

§ 17 Verbot der Gefährdung anderer Besucher

Jede Gefährdung anderer Besucher - insbesondere durch "Crowd-Surfen", „Circle/Wall of death“, „Pogo-Tanzen“ oder durch Abbrennen von Feuerwerkskörpern (u.a. Bengalische Feuer, Nebelkerzen) - ist strengstens untersagt und führt zum Ausschluss von der Veranstaltung.

§ 18 Datenschutz

(1) Die WDRmg verwendet die vom Kunden mitgeteilten personenbezogenen Daten gemäß den Bestimmungen des deutschen Datenschutzrechts und soweit diese für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich sind. Eine darüber hinausgehende Nutzung der Bestandsdaten für Zwecke der Werbung, Marktforschung oder zur bedarfsgerechten Gestaltung unserer Angebote erfolgt durch die WDRmg nicht.

 

(2) Auf Verlangen des Kunden erteilt die WDRmg unentgeltlich und unverzüglich Auskunft über die ihn betreffenden bei ihr gespeicherten Daten. Die Auskunft wird auf Verlangen auch telefonisch (0221/2035-40456) mitgeteilt.

 

§ 19 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht.

 

(2) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.